Eine Information vom 01.06.2022 des DSB zum Stand des Serverausfalls des Schachverbands Württemberg, auf dem die Mitgliederverwaltung und DWZ-Datenbank läuft:

Die Mitgliederverwaltung (MIVIS) und die DWZ-Datenbank (DeWIS) des DSB sind seit zweieinhalb Wochen offline. Die Schachfreunde des Schachverbands Württemberg (SVW) arbeiten seitdem unermüdlich und mit Hochdruck - und das ehrenamtlich(!) - an der Wiederherstellung. Der DSB steht dabei laufend im Kontakt mit dem SVW.

Der Grund für die Dauer der Ausfallzeit ist nicht die Art des Angriffs auf den Server des Schachverbands Württemberg, auf dem diese beiden Datenbanken gehostet werden. Die beiden Datenbanken scheinen nicht Ziel des Angriffs gewesen zu sein. Weiterhin sind bislang keine Anhaltspunkte gefunden worden, dass unberechtigterweise auf die Daten in diesen Datenbanken zugegriffen wurde. Es ist auch nicht zu einem Datenverlust gekommen.

Der Grund für die Länge des Ausfalls liegt darin, dass der Server vollständig neu aufgesetzt wird, und das mit aktueller Software. Sämtliche beteiligten Komponenten (Betriebssystem, Webserver, Content-Management-System, die Programmiersprache PHP, die Datenbanken selbst usw.) werden nun in neueren Versionen verwendet als bisher. Das hat dazu geführt, dass sich Kleinigkeiten im Zusammenspiel dieser Komponenten geändert haben, was zu einer Reihe von Problemen in eben diesem Zusammenspiel geführt hat. Diese Probleme sind inzwischen größtenteils gelöst.

Ein letztes Problem stellt derzeit noch die Wiederherstellung der Verschlüsselung der Abfrage-Kommunikation mit den Datenbanken dar. Diese Verschlüsselung ist Stand der Technik; auf sie kann heutzutage nicht mehr verzichtet werden. Zur Lösung dieses Problems ist mittlerweile weiterer Support hinzugezogen worden. Wir hoffen, dass es nur noch wenige Tage dauert, bis die Anwendungen wieder zur Verfügung stehen.

Ullrich Krause
DSB-Präsident

Dr. Carsten Karthaus
Präsident Schachverband Württemberg

Dr. Dieter Braun
DSB-Datenschutzbeauftragter

Michael Meier
Vizepräsident Schachverband Württemberg

Der hessische TLfM, Andreas Filmann schreibt:

Liebe Schachfreunde,

aufgrund des Ausfalls des Portal64 habe ich die Aufstellungen, Spiellokale und die Paarungen der 9ten Runde in einer PDF-Datei bereitgestellt: Aufstellungen Hessenliga, Verbandsligen und Landesklassen

Wann das Portal64 wieder uneingeschränkt geht, ist mir nicht bekannt.

Bzgl. Angelegenheiten in Sachen Spielerpaßstelle bitte (bis das Portal64 wieder geht) auf die Kommunikation per E-Mail oder Brief zurückgreifen. Details können in der Geschäftsordnung der Spielerpaßstelle eingesehen werden.

Bzgl. der Gültigkeit von vorläufigen Spielberechtigungen wird auf Ziff. 1 Satz 4 der Turnierordnung verwiesen: "Die Spielberechtigung beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Mitgliederliste, der Gastspielgenehmigung oder einem vom Leiter der Spielerpassstelle explizit angegebenen Datum, bestätigt durch seine Unterschrift."

Aber bitte bei der Beantragung den jeweils betreffenden Turnierleiter in Kopie nehmen.

Falls am kommenden Sonntag für die Ligarunde das Portal64 nicht zur Verfügung stehen sollte, bitte die Ergebnismeldung per Email an folgende Adresse

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Und per Spielberichtskarte an folgende Adresse:

A. Filmann, August-Bebel-Str. 11, 63486 Bruchköbel

Weiterhin wird aus gegebenen Anlaß daran erinnert, daß vor jedem Wettkampf die Überprüfung der Spielberechtigungen durch den Wettkampfleiter erfolgen muß:

1.(...) Als Nachweis der Spielberechtigung gilt die jeweils neueste DSB-Mitgliederliste (Ziffer 109) bzw. die vorläufige Spielberechtigung (Ziffer 110) oder eine Gastspielgenehmigung für weibliche Mitglieder (Ziffer 58).

4.  Zum Nachweis der Spielberechtigung ist entweder eine vorläufige Spielberechtigung oder eine aktuelle Mitgliederliste (bzw. Kopie) bei Lehrgängen sowie Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften vorzulegen.

23. Vor Beginn jedes Wettkampfes haben die Mannschaftsführer ihre Mannschaftsaufstellung mit Name und Vorname der Spieler dem Wettkampfleiter schriftlich bekanntzugeben und die Nachweise der Spielberechtigung (Ziffer 1 Satz 3) vorzulegen. (...)  Kann ein Nachweis der Spielberechtigung nicht vorgewiesen werden, so hat der Wettkampfleiter dies in seinem Spielbericht ausdrücklich zu vermerken. (...) 

Für die MTS gilt:

  • für Spielberechtigungen gilt in der MTS das gleiche wie beim Hessischen Schachverband. Schickt also eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und an den TLfM der MTS in Kopie.
  • Die MTS-Ergebnismeldung ist vom Serverausfall nur indirekt betroffen: Neu angemeldete Spieler können nicht erfasst werden.