(1) Er besteht aus dem:
a) 1. Vorsitzende/r
b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r
c) Schriftführer/in
d) Kassierer/in
e) Turnierleiter/in für Einzelkämpfe
f) Turnierleiter/in für Mannschaftskämpfe
g) Medienwart/in
h) 1. Vorsitzende/r der MTS-Jugend
i) Seniorenwart/in
j) Wertungszahl-Bearbeiter/in
k) Damenwart/in
(2) Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden von der Mitgliederversammlung einzeln auf Dauer von 2 Jahren gewählt. Und zwar in den Jahren mit geraden Jahreszahlen der 1. Vorsitzende, Schriftführer, Turnierleiter für Mannschaftskämpfe, Seniorenwart, der Wertungszahl-Bearbeiter und der 1.Vorsitzender der MTS-Jugend, und in den Jahren mit ungeraden Jahreszahlen der Stellvertretende Vorsitzende, Kassenwart, Turnierleiter für Einzelkämpfe, Pressewart und der Damenwart. Ein Vorstandsmitglied kann für mehrere Funktionen gewählt werden. Es hat allerdings nur eine Stimme.
(3) Jedes Vorstandsmitglied muss einem Verein des MTS-Gebietes angehören. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der geschäftsführende Vorstand eine andere Person kooptieren (= nachnominieren). Das kooptierte Vorstandsmitglied hat allerdings kein Stimmrecht. Die Kooptation ist nur für die Zeit bis zum nächsten Mitgliederversammlung zulässig. Dann wählt die Mitgliederversammlung das Vorstandsmitglied nach, allerdings nur für die Restamtszeit.
(4) Der Gesamtvorstand regelt alle Angelegenheiten der MTS, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen vorbehalten sind. Der Gesamtvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter mindestens 2 vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder.
(5) Der Gesamtvorstand hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen und Ihre Empfehlungen zu beachten. Der 1. Vorsitzende kann zur Beratung technischer Fragen weitere Personen heranziehen, die dann nur beratende Stimme haben.
(6) Der 1. Vorsitzende beruft die Sitzungen des Gesamtvorstandes ein. Er muss eine Sitzung einberufen, wenn 3 Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
1. Vorsitzender:gewählt bis 2026 (seit 2022) ✉ Hochmuhl 7, 65929 Frankfurt ✆ 069 3088975 |
stellvertretender Vorsitzender:gewählt bis 2025 (seit 2022) ✉ Mühlweg 41, 64521 Groß-Gerau |
Schriftführer:gewählt bis 2026 (seit 2008) ✉ Eisenbahnstr. 73, 65439 Flörsheim ✆ 06145 8214 |
Kassierer:gewählt bis 2025 (seit 2009) ✉ Krifteler Str. 64, 60326 Frankfurt ✆ 0170 6325318
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Turnierleiter für Mannschaftskämpfe:gewählt bis 2026 (seit 2017) ✉ Am Schäfersberg 35, 65527 Niedernhausen ✆ 0172 4684237 |
Turnierleiter für Einzelkämpfe:gewählt bis 2025 (seit 2020) ✉ Klarastr. 20, 65719 Hofheim ✆ 0173 3071719 |
Seniorenwart:vakant gewählt bis 2024 ✉ |
Medienwart:gewählt bis 2025 (seit 2020) ✉ Mühlweg 41, 64521 Groß-Gerau |
DWZ-Referent:gewählt bis 2026 (seit 2021) ✉ Am Schäfersberg 35, 65527 Niedernhausen ✆ 0172 4684237 |
Damenwartin:gewählt bis 2025 (seit 2017) ✉ Emil-Voltz-Str. 26, 64291 Darmstadt ✆ 06151 5018166 |
1. Vorsitzender der MTSJ:gewählt bis 2024 (seit 2016) ✉ Klarastr. 20, 65719 Hofheim ✆ 0173 3071719 |
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Ehrenvorsitzender:(seit 2016 nach 27 Jahren als 1. Vorsitzender) ✆ 06152 82690 |